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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mondial Pack B.V. 
Artikel 1 – Begriffsbestimmungen 
Auftraggeber: jede natürliche oder juristische Person, mit der Mondial Pack B.V. einen Vertrag abgeschlossen hat;
Auftragnehmer: Mondial Pack B.V.;
Angebot: ein von Mondial Pack B.V. schriftlich unterbreitetes Angebot;
Vertrag: Jeder zwischen Mondial Pack B.V. und ihrem Auftraggeber geschlossene Vertrag über den Verkauf und die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen.


Mondial Pack B.V. ist ein Auftragsfertiger, der sich auf die Verpackung und Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln spezialisiert hat.


Artikel 2 – Anwendbarkeit 
2.1 Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: ‘AGB’) gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag, sofern der Auftraggeber und der Auftragnehmer nicht schriftlich davon abweichen.
2.2 Enthält der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag Bestimmungen, die von diesen Bedingungen abweichen, so haben die Bestimmungen des Vertrags Vorrang.
2.3 Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird vom Auftragnehmer ausdrücklich ausgeschlossen.
2.4 Diese Bedingungen wurden ursprünglich in niederländischer Sprache verfasst. Bei Unklarheiten und unterschiedlichen Auslegungen und/oder Interpretationen dieser Bedingungen ist der niederländische Text stets maßgebend.


Artikel 3 – Angebot und Vertragsabschluss 
3.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, sowohl für das Angebot und dessen Annahme als auch für den dadurch zustande gekommenen Vertrag.
3.2 Alle Angebote sind unverbindlich, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Alle Angebote gelten für einen Monat, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
3.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber beim Auftragnehmer eingegangen ist; aus dieser Annahme muss hervorgehen, dass der Auftraggeber der Geltung dieser Bedingungen zustimmt.
3.4 Werden in der Annahme Vorbehalte oder Änderungen gegenüber dem Angebot geltend gemacht, kommt der Vertrag – abweichend von den Bestimmungen im vorstehenden Absatz – erst zustande, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber mitteilt, dass er dieser Abweichung vom Angebot zustimmt.


Artikel 4 – Änderungen 
Änderungen des Vertrags und Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden.


Artikel 5 – Anweisungen 
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer klare Anweisungen zu erteilen. Ein Fehler bei der Ausführung des Auftrags, der auf eine unklare oder mehrdeutige Anweisung zurückzuführen ist, geht zu Lasten des Auftraggebers und befreit den Auftragnehmer von der Verpflichtung zur Nachbesserung oder zum Schadensersatz.


Artikel 6 – Transportrisiko 
Die Lieferung erfolgt “ab Werk”. Der Auftragnehmer kann auf Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers den Transport organisieren, wobei die Rechnung stets direkt an den Auftraggeber gesendet wird. Schäden während des Transports, auch beim Be- und Entladen sowie bei der vorübergehenden Lagerung durch den Spediteur, gehen zu Lasten des Auftraggebers.


Artikel 7 – Haftung 
7.1 Der Auftragnehmer wird die vom Auftraggeber ihm zur Verfügung gestellten Güter mit der gebotenen Sorgfalt behandeln.
7.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an oder den Verlust der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Güter, es sei denn, diese Schäden sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen. Im Falle einer fehlerhaften Ausführung des Auftrags beschränken sich die Rechte des Auftraggebers auf das Recht auf Nachbesserung durch den Auftragnehmer, soweit dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist; jeglicher Anspruch auf Schadensersatz, einschließlich Folgeschäden, ist dabei ausgeschlossen.
7.3 Ist die gemeldete Haftungsbeschränkung nach Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit unzumutbar, beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers höchstens auf den Rechnungswert des ihm erteilten Auftrags bezüglich der Bearbeitung der beschädigten Sache bzw. des fehlerhaft ausgeführten Auftrags.
7.4 Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für den Betriebsausfall des Auftraggebers.
7.5 Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für Fehler oder Versäumnisse der von ihm beauftragten Hilfspersonen.
7.6 Von der Auftraggeberin wird erwartet, dass sie ihre vom Auftragnehmer hergestellten oder verpackten Produkte bei Wareneingang überprüft, um eventuelle Rückrufe oder Reklamationen zu vermeiden.
7.7 Der Auftraggeber bleibt jederzeit für das vom Auftragnehmer hergestellte oder verpackte Endprodukt verantwortlich.
7.8 Von jedem bearbeiteten Auftrag wird 1 Probe 12 Monate lang aufbewahrt.
7.9 Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass es bei der Ausführung der von ihm in Auftrag gegebenen Produktions- und/oder Verpackungsarbeiten zu Verlusten an den herzustellenden und/oder zu verpackenden Produkten kommen kann. Der Auftragnehmer ergreift die üblichen Maßnahmen, um einen möglichen Verlust (innerhalb einer Toleranz von 10%) so weit wie möglich zu begrenzen, kann jedoch keinesfalls für einen eventuellen Verlust während des Produktions- und/oder Verpackungsprozesses haftbar gemacht werden.                                                          7.10 Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass bei der Durchführung der von ihm in Auftrag gegebenen Herstellung von Kapseln, Tabletten und/oder Softgels die jeweilige Darreichungsform einer Gewichtstoleranz von bis zu ±10% außerhalb des Zielgewichts unterliegt. Der Auftragnehmer ergreift die üblichen Maßnahmen, um mögliche Gewichtsschwankungen so weit wie möglich zu begrenzen, kann jedoch für diese Gewichtsabweichungen keinesfalls haftbar gemacht werden.


Artikel 8 – Preisänderungen 
8 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, seine Preise für die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen zu erhöhen, sofern Kostensteigerungen oder andere Umstände dies rechtfertigen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die zu berechnende Preiserhöhung rechtzeitig mitteilen.


Artikel 9 – Lieferfristen 
9 Die vom Auftragnehmer angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich und gelten keinesfalls als Ausschlussfrist. Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber in keinem Fall zu Schadenersatzansprüchen oder zur Aussetzung seiner (Zahlungs-)Verpflichtungen. Dies gilt ausdrücklich auch im Falle höherer Gewalt im Sinne von Artikel 10 dieser Bedingungen.


Artikel 10 – Höhere Gewalt 
10 Ein Fall höherer Gewalt seitens des Auftragnehmers liegt vor, wenn der Auftragnehmer nach Vertragsabschluss aufgrund von Brand, Wasserschaden, Blitzeinschlag oder Überschwemmung, Maschinenausfällen, Störungen bei der Energieversorgung, und zwar sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch bei Dritten, von denen der Auftragnehmer die erforderlichen Materialien ganz oder teilweise beziehen muss, sowie ferner durch alle Umstände und Ursachen, die ohne Verschulden des Auftragnehmers eintreten.


Artikel 11 – Beschwerden 
11.1 Beanstandungen hinsichtlich der nach Ansicht des Auftraggebers fehlerhaften Ausführung des Auftrags sind vom Auftraggeber unverzüglich bei der Lieferung geltend zu machen. Zu diesem Zweck hat der Auftraggeber die Produkte bei der Entgegennahme sorgfältig auf Mängel zu prüfen. Als Zeitpunkt der Entgegennahme gilt der Zeitpunkt, zu dem die Produkte das Werk des Auftragnehmers verlassen.
11.2 Reklamationen bezüglich vom Auftraggeber geltend gemachter Mängel oder Unrichtigkeiten, die so beschaffen sind, dass sie bei der Prüfung der Produkte zum Zeitpunkt des Erhalts vernünftigerweise nicht entdeckt werden können, können noch innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Erhalt der Produkte schriftlich geltend gemacht werden.


Artikel 12 – Zahlung 
12.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
12.2 Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf ein vom Auftragnehmer auf der Rechnung angegebenes Bankkonto.
12.3 Bei nicht fristgerechter Zahlung gilt der Auftraggeber ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention als in Verzug, und es werden die gesetzlichen Handelszinsen auf den fälligen Betrag berechnet.
12.4 Der in Rechnung gestellte Betrag ist sofort fällig, ohne dass es einer vorherigen Inverzugsetzung bedarf, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt: Nichtzahlung innerhalb einer vereinbarten Zahlungsfrist oder zu einem festgelegten Termin, der Auftraggeber für insolvent erklärt wird, der Auftraggeber einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellt, wenn über das Vermögen des Auftraggebers eine Sicherungs- oder Vollstreckungspfändung erfolgt oder wenn der Auftraggeber verstirbt oder unter Vormundschaft oder Zwangsverwaltung gestellt wird, sofern der Auftraggeber eine natürliche Person ist, oder wenn eine Liquidation oder Auflösung des Unternehmens des Auftraggebers vorliegt. .
12.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei nicht fristgerechter Zahlung nach eigenem Ermessen weitere Lieferungen auszusetzen oder den Vertrag ohne gerichtliche Intervention als aufgelöst zu betrachten. Der Auftraggeber haftet weiterhin für alle daraus entstehenden Schäden.
12.6 Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, ist er verpflichtet, alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten in voller Höhe zu erstatten.


Artikel 13 – Stornierung 
Eine Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber wird nur akzeptiert, wenn die Kosten für die bereits erbrachten Leistungen beglichen werden, auch wenn diese lediglich vorbereitender Natur sind. Zu diesen Kosten zählt auch der Einkauf bereits bestellter Produkte, die für den Auftrag beschafft wurden. Aufträge für nicht standardmäßige oder speziell nach Maß gefertigte Produkte können unter keinen Umständen storniert werden.


Artikel 14 – Zurückbehaltungsrecht 
Erfüllt der Auftraggeber eine seiner Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer nicht ordnungsgemäß, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Herausgabe der in seinem Besitz befindlichen Gegenstände auszusetzen, bis der Auftraggeber nachholt, was er versäumt hat. Ein solches Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber mit der Bezahlung von Aufträgen, die der Auftragnehmer in der Vergangenheit für den Auftraggeber ausgeführt hat, in Verzug bleibt.


Artikel 15 – Verjährungsfrist 
Jeder Anspruch des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer erlischt, wenn dieser Anspruch nicht innerhalb eines Monats nach Lieferung der Waren an den Auftraggeber geltend gemacht, d. h. vor dem zuständigen Gericht anhängig gemacht wurde.


Artikel 16 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

Für alle von Mondial Pack abgeschlossenen Verträge sowie für die sich daraus ergebenden Verträge gilt niederländisches Recht.
Die Parteien werden Streitigkeiten ausschließlich dem zuständigen Richter des Gerichts Overijssel, Standort Almelo, vorlegen.
So festgehalten in Enschede am 20. Juni 2019.